Führerscheinklassen 

B

In dieser Klasse befinden sich Kraftfahrzeuge, welche nicht in die Führerscheinklassen AM, A1, A2 und A fallen. Sie besitzen eine zulässige Gesamtmasse bis zu 3.500 kg. Außerdem haben nur maximal 8 Personen, außer dem Fahrer, in dem Fahrzeug Platz.

Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf nicht mehr als 750 kg, bzw. in Kombination mit der zulässigen Gesamtmasse des Pkw maximal 3.500 kg betragen.

(Mindestalter 18 Jahre, beim begleiteten Fahren 17 Jahre)

B - Automatik

In dieser Klasse befinden sich Kraftfahrzeuge der Klasse B mit automatischer Kraftübertragung. Schaltfahrzeuge dürfen nicht gefahren werden.

Die Automatikbeschränkung kann im Nachhinein aufgehoben werden. (Mindestalter 18 Jahre, beim begleiteten Fahren 17 Jahre)

B – 196
Motorrad fahren mit dem Autoführerschein.

Für Fahrer, die den B-Führerschein bereits seit wenigstens fünf Jahren besitzen und mindestens 25 Jahre alt sind. Für die Eintragung der B196-Fahrerlaubnis sind mindestens 4 Theorie- und 5 Praxis-Module à 90 Minuten in einer Fahrschule abzuleisten. Eine Prüfung ist nicht vorgesehen.

B – 197

In dieser Klasse befinden sich Kraftfahrzeuge der Klasse B. Die Ausbildung findet mit Schalt- und Automatikfahrzeug statt. Die Prüfung kann auf einem Automatikfahrzeug abgelegt werden. Schaltfahrzeuge dürfen gefahren werden.

(Mindestalter 18 Jahre, beim begleiteten Fahren 17 Jahre)