Führerscheinklassen

A1

Die Führerscheinklasse A1 gilt für Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer Motorleistung von bis zu 11 kW. Eine Neuerung ist, dass das Verhältnis von Leistung und Gewicht maximal 0,1 kW/kg besitzen darf.

(Mindestalter 16 Jahre)

A2

Die Führerscheinklasse A2 gilt Krafträder mit einer Leistung bis zu 35 kW. Außerdem darf das Verhältnis von Leistung und Leergewicht die Grenze von 0,2 kW/kg nicht übersteigen. Die Ursprungsleistung des Kraftrades darf 70 kW nicht übersteigen.

(Mindestalter 18 Jahre)

A

Die Führerscheinklasse A gilt für alle Krafträder ohne Hubraum- oder Leistungsbeschränkung.

(Mindestalter 24 Jahre, bei Stufenregelung 20 Jahre)

Stufenregelung

2 Jahre nach Erteilung der Klasse A1 kann die Klasse A2 erworben werden. 2 Jahre nach Erteilung der Klasse A2 kann die Klasse A erworben werden.

Hierzu sind nur einige praktische Fahrstunden sowie eine Prüfung erforderlich.

B – 196
Motorrad fahren mit dem Autoführerschein.

Für Fahrer, die den B-Führerschein bereits seit wenigstens fünf Jahren besitzen und mindestens 25 Jahre alt sind. Für die Eintragung der B196-Fahrerlaubnis sind mindestens 4 Theorie- und 5 Praxis-Module à 90 Minuten in einer Fahrschule abzuleisten. Eine Prüfung ist nicht vorgesehen.