AM
Diese Fahrerlaubnisklasse gilt für zweirädrige Kleinkrafträder, also Roller und Mopeds. Mittlerweile dürfen auch drei- und vierrädrige Kraftfahrzeuge gefahren werden.
Sie dürfen nur maximal 45 km/h fahren und eine elektrische Antriebsmaschine oder einen Verbrennungsmotor mit einem Hubraum bis 50 ccm besitzen. Die Leistung liegt bei maximal 4 kW. Außerdem muss bei Elektrofahrzeugen beachtet werden, dass die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen darf.
(Mindestalter 15 Jahre)
Mofa 25
Die MOFA - Prüfbescheinigung erlaubt es Personen Mofa und Roller mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h zu fahren.
(Mindestalter 15 Jahre)